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Unsere Reisebedingungen

 
Reisebedingungen Wenger Reisen

Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen (AGB)

Die vorliegenden Vertragsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und uns, der K. DYSLI AG/HANS FANKHAUSER AG/PAUL GAFNER REISEN GmbH und WENGER REISEN AG - nachfolgend DYSLI/FANKHAUSER/GAFNER/WENGER genannt - für die von uns veranstalteten Reisearrangements und andere von uns angebotenen Leistungen.

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1. Vertragsabschluss, Mitreisende, Bezahlung

1.1 - Ihre Anmeldung ist verbindlich. Der Reisevertrag zwischen Ihnen und uns kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Anmeldung zustande. Meldet der Anmelder weitere Reiseteilnehmer an, so steht er für deren Vertragspflichten (insbesondere die Bezahlung des Reisepreises) wie für seine eigene Verpflichtung. 1.2 - Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt oder der Reise-Ausschreibung. Sonderwünsche sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von der Buchungsstelle schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind. 1.3 - Bei Erhalt der Buchungsbestätigung ersuchen wir Sie, diese unverzüglich zu prüfen und uns eventuelle Unstimmigkeiten sofort zu melden. Bis auf wenige Ausnahmen wird keine Anzahlung verlangt. (Wir vertrauen Ihnen und vermeiden Umstände und Mehrarbeit). Ihre Zahlung erwarten wir bis spätestens 14 Tage vor Abreise. Bei Buchungen weniger als 15 Tage vor Abreise, wird der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig. Bei nicht fristgerechter Zahlung haben wir das Recht, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten und die Annullationskosten gemäss Ziffer 2.2 einzufordern. 1.4 - Die gesetzliche Mehrwertsteuer oder entsprechende Pauschale für Auslandreisen ist in den Reisekosten enthalten.

2. Änderungen der Buchungen oder Annullierung der Reise durch den Reisenden

2.1 - Bei Namensänderungen, Benennungen eines Ersatzreisenden, Änderungen der Reisedaten, gebuchter Nebenleistungen, bis 30 Tage vor Reisebeginn, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.- pro Person, maximal Fr. 100.- pro Auftrag. Nach dieser Frist gelten die Annullationsbedingungen gemäss Ziffer 2.2. 2.2 - Annullieren Sie Ihre Reise bis 30 Tage vor Reisebeginn, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.- pro Person, maximal Fr. 100.- pro Auftrag. Die Bearbeitungsgebühren werden nicht durch die obligatorische Annullationskostenversicherung ge- deckt. Treten Sie später von der Reise zurück oder wünschen Sie Änderungen gemäss Ziffer 2.1, müssen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr folgende Annullationskosten in Prozenten des Rechnungstotals in Rechnung stellen: 29 - 01 Tage vor Abreise: 100% Abreisetag/Nichterscheinen: 100% Abweichende Annullationskosten sind bei den jeweiligen Ausschreibungen aufgeführt. Eintrittskarten zu kulturellen Veranstaltungen werden bei Umbuchungen oder Annullationen vollständig in Rechnung gestellt. 2.3 - Massgebend zur Berechnung der Fristen ist das Eintre en Ihrer schriftlichen Mitteilung bei uns. Beim Eintreffen am Wochenende oder Feiertagen ist der nächstfolgende Arbeitstag massgebend.

3. Annullationskostenversicherung

3.1 - DYSLI/FANKHAUSER/GAFNER/WENGER hat eine eigene obligatorische Annullationskostenversicherung. Sie ist nicht in den Pauschalpreisen eingeschlossen und wird separat verrechnet (siehe Preisangaben). Sollten Sie bereits eine eigene Annullationskostenversicherung besitzen, können Sie anlässlich der Buchung auf diese Versicherung verzichten.

4. Einreiseformalitäten

4.1 - Für Schweizer Bürger gelten die im Prospekt oder dem Reiseprogramm aufgeführten Einreisebestimmungen. Teilnehmende Bürger anderer Staaten sind bezüglich Einreisebestimmungen selber für die Informationsbescha ung sowie deren Erfüllung verantwortlich. Die Reiseteilnehmer sind für das Einhalten dieser Vorschriften sowie das Mitführen der notwendigen persönlichen Reisedokumente (wie gültigen Pass/ Identitätskarte usw.) selber verantwortlich.

5. DYSLI/FANKHAUSER/GAFNER/WENGER-Cars

5.1 - Die Zuteilung der Plätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Die Plätze werden für die gesamte Dauer der Reise zugeteilt. Einzelpersonen werden gebeten, den Fensterplatz regelmässig mit der Nachbarperson zu wechseln. Es kann vorkommen, dass wir an einigen Daten über zu wenig eigene Busse verfügen. In diesen Fällen behalten wir uns ausdrücklich das Recht vor, Fahrzeuge befreundeter Unternehmen, oder andere als die ausgeschriebenen Fahrzeugtypen, einzusetzen. Dies kann auch Änderungen in der Platzzuteilungen nach sich ziehen. In sämtlichen DYSLI/FANKHAUSER/GAFNER/WENGER-Cars besteht ein Rauchverbot. Der Transport von Tieren (Katzen, Hunden etc.) ist aus hygienischen Gründen und aus Rücksicht auf die anderen Reiseteilnehmer nicht vorgesehen.

6. Programm- und Preisänderungen

6.1 - Wir behalten uns das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientieren wir Sie vor Vertragsabschluss über Änderungen. 6.2 - In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis nach der Buchung erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich aus der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (z.B. Treibsto zuschläge), neu eingeführten oder geänderten staatlichen Gebühren und/oder Abgaben (z.B. Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren, Kurtaxen usw.) oder starken Wechselkursänderungen ergeben. Wir werden diese Preiserhöhungen bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 6.4 genannten Rechte zu. 6.3 - Wir behalten uns auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramme oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt oder ein Ereignis, das trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehbar oder abwendbar ist, es erfordern. Wir sind bemüht, Ihnen gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Wir orientieren Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis. 6.4 - Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie folgende Rechte: a) Sie nehmen die Vertragsänderung an; b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten, und Sie erhalten die bereits bezahlten Reisekosten unverzüglich zurückerstattet c) oder Sie nehmen an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teil. Ist die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen die Preisdifferenz rückerstattet. Lassen Sie uns innert der angegebenen Frist keine Mitteilung zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarten Leistungen zu.

7. Reiseabsage durch DYSLI/FANKHAUSER/GAFNER/WENGER

7.1 - Für unsere Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Wir behalten uns das Recht vor, bei Nichterreichen dieser Teilnehmerzahl die Reisen spätestens 21 Tage (bei Reisen ab 5 Tagen), resp. 14 Tage (bei Reisen bis 4 Tage) und am Vortag (bei Tagesreisen) vor Reiseantritt entschädigungslos abzusagen. 7.2 - Sollten zwingende Gründe, wie höhere Gewalt, Unruhen, Streiks, staatliche Massnahmen, Epidemien usw. die sichere Durchführung der Reise verhindern, orientieren wir Sie über die Reiseabsage so rasch als möglich. 7.3 - In beiden Fällen sind wir bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten oder erstatten die bezahlten Beträge unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen.

8. Programmänderungen, Ausfall von Leistungen während der Reise

8.1 - Müssen Programmänderungen während der Reise vorgenommen werden, bemühen wir uns, eine gleichwertige Ersatzleistung oder Alternative anzubieten. Sollte das Programm durch die Programmänderung einen objektiven Minderwert aufweisen, vergüten wir Ihnen diesen. Führen unvorhergesehene, notwendige Programmänderungen zu Zusatzkosten, weil unverschuldeterweise keine gleichwertige Rückbeförderungsmöglichkeit gegeben ist und die Massnahme im objektiven Interesse des Kunden erfolgt, gehen diese Zusatzkosten zu Lasten des Kunden. Während der Reise steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht nur zu, wenn ein erheblicher Teil der vereinbarten Leistungen nicht erbracht und keine angemessene Alternative geboten werden kann oder der Kunde aus wichtigen Gründen die Ersatzleistung ablehnt.

9. Reiseabbruch durch den Kunden

9.1 - Wenn Sie die Reise abbrechen, kann Ihnen der Reisepreis nicht zurückerstattet werden; allfällige Mehrkosten (z.B. Rücktransport) gehen zu Ihren Lasten.

10. Reiseabbruch durch DYSLI/FANKHAUSER/GAFNER/WENGER

10.1 - Sollten zwingende Gründe, wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Unruhen, kriegerische Ereignisse, Streiks, Epidemien usw. uns zum Abbruch der Reise zwingen, vergüten wir Ihnen den objektiven Wert der nicht erbrachten Leistungen. Allfällige Zusatzkosten (z.B. Rücktransport) müssen Ihnen belastet werden, sofern die Wahl einer teureren Ersatzleistung in Ihrem Interesse gelegen hat.

11. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben

11.1 - Entspricht die Reise nicht den vertraglichen Vereinbarungen oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei unserem Chauffeur/Reiseleiter, Hostess unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden. 11.2 - Der Chauffeur/Reiseleiter resp. die Hostess werden bemüht sein, innert der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe vom Chauffeur/Reiseleiter, der Hostess schriftlich bestätigen. Diese sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen und dergleichen anzuerkennen. Unterlassen Sie die Beanstandung und die schriftliche Bestätigung, können wir nach Reiseende nicht mehr auf Ihre Beanstandung usw. eingehen und Sie verlieren jegliche Rechte gegenüber uns. 11.3. - Wie Sie Ihre Forderung gegenüber DYSLI/ FANKHAUSER/GAFNER/WENGER geltend machen. Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber uns geltend machen wollen, müssen Sie uns Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach dem vereinbarten Reiseende schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Hostess, des Chauffeur/Reiseleiters und allfällige Beweismittel beizulegen. Sollten Sie nicht innert 30 Tagen nach vereinbartem Reiseende Ihre Forderungen geltend machen, verlieren Sie alle Ansprüche und alle Ihre Rechte.

12. Haftung von DYSLI/FANKHAUSER/GAFNER/WENGER

12.1 - Allgemeines Wir vergüten Ihnen den objektiven Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistung, soweit es der Hostess oder dem Chauffeur/ Reiseleiter nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen und uns oder den Leistungsträger ein Verschulden trifft (zur Höhe der Forderung siehe Ziffer 12.2). 12.2 - Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse 12.2.1 - Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages, so können wir uns auf diese berufen und haften nur im Rahmen eben dieser Abkommen & Gesetze. Internationale Abkommen, nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkung bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf hoher See und im Eisenbahnverkehr). 12.2.2 Wir haften nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages oder der Schaden auf: a) Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise; b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist; c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches wir, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger, trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. In diesen Fällen ist jede Schadenersatzp icht von uns ausgeschlossen. 12.2.3 - Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen, usw., die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haften wir nur, wenn die Schäden durch uns oder von einem unser Dienstleistungsträger verschuldet sind. Vorbehalten bleiben die Haftungsbeschränkungen in internationalen Gesetzen (Ziffer 12.2.1). 12.2.4 - Bei übrigen Schäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, haften wir nur, wenn wir oder ein Leistungsträger den Schaden verschuldeterweise verursacht haben. Diese Haftung von uns ist auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen. 12.2.5 - Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für eine sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen, usw. selber verantwortlich sind. In den Hotels sind diese Gegenstände im Safe aufzubewahren. Sie dürfen auf keinen Fall diese Gegenstände im unbewachten Car oder sonstwo unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung, usw. haften wir nicht. 12.2.6 - Für Reisegepäck normalen Ausmasses ist genügend Kofferraum vorhanden. Sie erhalten von uns Etiketten, die Sie bitte zur Vermeidung von Verwechslungen an Ihrem Gepäck anbringen wollen. Für Ihr Reisegepäck können wir keine Verantwortung übernehmen. 12.3 – Veranstaltungen während der Reise DYSLI/FANKHAUSER/GAFNER/WENGER lehnt jegliche Haftungsansprüche aus Schäden und Unfällen aus- drücklich ab, die anlässlich der Teilnahme an einem vor Ort gebuchten, im Pauschalangebot von DYSLI/FANKHAUSER/GAFNER/WENGER nicht enthaltenen Ausflug verursacht werden.

13. Vertragliche und ausservertragliche Haftung

13.1 - Die Haftungsbestimmungen gelten sowohl für die vertragliche wie die ausservertragliche Haftung, dies gilt insbesondere für die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse.

14. Unterkunft

14.1 - Besonders in südlichen Ländern darf man nicht vom Schweizer Standard ausgehen und muss Verständnis zeigen, wenn nicht alles so perfekt ist wie bei uns. Dies bezieht sich auf das Essen, wie auch auf die Zimmereinrichtung, welche z.T. einfach sein können. Einzelzimmer entsprechen trotz Zuschlag Ihren Erwartungen nicht immer. Sie sind oft klein oder an ungeeigneter Lage usw.

15. Verhalten an Bord

15.1 - An Bord dürfen Sie keinen Alkohol konsumieren, den Sie persönlich mitgebracht haben. Sie dürfen auch keine Drogen an Bord bringen und an Bord konsumieren. Auf allen unseren Fahrten ist das Rauchen an Bord verboten. Wenn Sie nach unserer Einschätzung durch Ihr Verhalten das Fahrzeug oder andere Fahrgäste gefährden oder den Chauffeur/Reiseleiter behindern oder wenn Sie die Anordnungen der Crew missachten, oder wenn Sie sich in einer Weise verhalten, die sich auf andere Fahrgäste oder auf die Crew störend, belästigend, schädigend oder verletzend auswirkt, können wir die uns notwendige erscheinenden Massnahmen treffen, um dieses Verhalten zu verhindern. Wir können Sie zum Verlassen des Fahrzeuges zwingen oder es ablehnen, Sie weiterzubefördern, und wir können Sie festnehmen lassen. Zudem können Sie für Straftaten belangt werden, die Sie an Bord begangen haben.

16. Datenschutz

16.1 - Die von Ihnen an uns mitgeteilten Daten werden bei uns gemäss dem schweizerischen Datenschutzgesetzt gespeichert. Soweit dies zur korrekten Vertragserfüllung notwendig ist, werden die Daten an Leistungsträger weitergegeben. Diese Leistungsträger können sich auch im Ausland befinden und unterstehen den ausländischen Datenschutzbestimmungen, die u.U. weniger streng als die schweizerischen Bestimmungen sind. Es ist auch möglich, dass wir oder der Leistungsträger verpflichtet ist, diese Daten oder ein Teil davon Behörden oder staatlichen Stellen zugänglich zu machen oder diesen zu übermitteln. Indem Sie bei uns eine Reise buchen, sind Sie damit einverstanden, dass wir Sie in Zukunft über Angebote, Aktionen usw. unsererseits informieren. Sie können sich jederzeit aus der Verteilerliste austragen lassen.

17. Sicherstellung der Kundengelder

17.1 - DYSLI/FANKHAUSER/GAFNER/WENGER garantiert Ihnen über die Betriebshaftpflichtversicherung bei der AXA-Winterthur Versicherung die Sicherung Ihrer im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise.

18. Ombudsmann

18.1 - Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und uns eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Die Adresse lautet: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8038 Zürich

19. Unwirksamkeit

19.1 - Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.

20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

20.1 - Auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und uns ist schweizerisches Recht anwendbar. 20.2 - Für Klagen gegen uns, DYSLI/FANKHAUSER/GAFNER/WENGER wird der ausschliessliche Gerichtsstand Bern vereinbart. Wir können den Konsumenten an seinem Wohnort oder in Bern einklagen.


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